Paletten und Verpackungsholz nach IPPC-Vorschrift,
WAS IST DAS?
Hitzebehandlung nach IPPC-Vorschrift (ISPM Nr. 15):
Die neuen Bestimmungen einiger Überseeländer (China, USA, Kanada,
Mexiko, Australien, Neuseeland, Indien, Korea, etc.)
haben die Absicht keine Schadenserreger über Holz bzw.
Holzverpackung einzuschleppen.
Deshalb gelten für die Behandlung von Holzverpackungen beim
Export in diese Länder besondere Vorschriften.
Auf Ihren Wunsch behandeln wir alle unsere Produkte (Paletten,
Kisten, Einlegebretter ect.) mittels Heat-Treatment.
Sagen Sie uns in welches Land Ihr Produkt exportiert
werden soll und wir kümmern uns um die Verpackung bzw.
deren Behandlung.
Diese Verpackungsmittel sind mit einem eigenen Logo versehen.
Sie erhalten mit jeder Lieferung ein Zertifikat über die
Rindenfreiheit und über die durchgeführte Hitzebehandlung.
Unsere Registriernummer vom Land Niederösterreich lautet: AT N8257 HT
Einsatzgebiet
Für den Produktexport in die Länder China, USA, Kanada,
Mexiko, Australien, Neuseeland, Indien, Korea, und viele mehr.
Wir beraten Sie und informieren Sie über die Vorschriften
Ihres Zielgebietes!